Gültig für alle Mitglieder des
MC Banane/Kuhle Wampe Stuttgart (Kuhle Wampe - und
Nur Banane - Mitglieder)
1. Grundsätze des Clubs:
· Solidarität ist unser Motto
· Nie wieder Krieg – Nie wieder Faschismus
· Der Club ist für Menschen, die
1. über den Tacho hinaussehen.
2. ihre Freizeit sinnvoll gestalten wollen.
3. sich Gedanken um ihre Umwelt machen.
Die Grundsätze des Clubs sind analog der Grundsatzerklärung des Verbandes der Motorradclubs Kuhle Wampe.
2. Erwerb der Clubmitgliedschaft:
a. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine möglichst regelmäßige Teilnahme über
einen Zeitraum von einem halben Jahr an Clubabenden/- aktivitäten Voraussetzung.
b. Der Aufnahmeantrag kann an jedem Clubabend / bei jeder Clubaktion gestellt
werden. Nichtanwesende Mitglieder werden schriftlich über den Antrag informiert.
c. Bei ernsthaftem Interesse, z.B. bei der Frage: „Wie kann ich bei Euch Mitglied werden?“, oder „Ich
möchte bei Euch Mitglied werden, was muss ich tun?“, sind diese Spielregeln, die Grundsatzerklärung
und die Satzung des Verbandes der Motorradclubs Kuhle Wampe auszuhändigen.
d. Neue Mitglieder können beim Finsternistreffen (Sommer jeden Jahres) oder bei
der Jahreshauptversammlung (Anfang jeden Jahres) aufgenommen werden.
e. Die Aufnahme wird wie folgt durchgeführt:
I. Abstimmung ob die/der Antragstellende „reif“ für die Aufnahme ist? (Dauer der „Kennlernzeit“
ausreichend, hatten alle die Gelegenheit zum Kennen lernen, u.s.w.)
II. Bei Abstimmung mit Ja ist die/der Antragstellende automatisch aufgenommen.
III. Bei Abstimmung mit Nein kann die „Kennlernzeit“ einmal bis zum nächsten Abstimmungstermin
verlängert werden. Somit ist die maximale „Kennenlernzeit“ ein Jahr.
IV. Es genügt bei allen Punkten die einfache Mehrheit.
3. Erlöschen der Clubmitgliedschaft:
a. Durch Austritt:
I. Der Austritt ist jederzeit möglich.
II. Er kann an jedem Clubabend erklärt werden, ggf. auch schriftlich.
III. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen
b. Durch Ausschluss:
I. Bei Verstößen gegen die Clubgrundsätze, die Satzung bzw. deren Nichtbeachtung kann der
Ausschluss eines Mitgliedes beantragt werden.
II. Der Ausschlussantrag kann an jedem Clubabend oder bei einer Clubaktion von jedem Mitglied
gestellt werden.
III. Das Mitglied gilt als ausgeschlossen, wenn ¾ aller Mitglieder innerhalb einer Woche – bei
Verhinderung auch schriftlich – dafür gestimmt haben.
IV. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
4. Clubleben:
a. Jedes Mitglied soll im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Clubleben beitragen.
b. Holschuld statt Bringschuld: Wer am Clubabend oder bei einer Clubaktion nicht teilnehmen kann, soll sich
selbständig um Infos bemühen.
5. Clubabende/-aktionen:
a. Clubabende finden normalerweise regelmäßig einmal pro Woche statt.
b. Einmal jährlich wird eine Jahreshauptversammlung durchgeführt.
c. Clubaktionen sind alle Aktionen, die auf der Jahreshauptversammlung beschlossen und ins Protokoll
aufgenommen wurden.
d. Aktionen, die im Laufe des Jahres initiiert werden, sollen schnellstmöglich auf dem nächsten Clubabend
bzw. bei dringenden Aktionen per E-Mail/Telefon laut aktueller Adressenliste bekannt gegeben werden
und gelten nach Bekanntgabe als Clubaktion. Eine bereits abgelehnte Aktion kann nicht erneut als
Clubaktion durch Bekanntgabe eingebracht werden. Über den Inhalt und die Bekanntgabe wird eine Notiz
geschrieben.
6. Clubmaterial:
a. Das Clubmaterial steht jedem Clubmitglied zur Verfügung.
b. Ausleihtermine werden nach dem Motto „ Wer zuerst kommt…“ vergeben. Ausnahme: Clubaktionen
haben immer Vorrang!
c. Abholung vorab telefonisch oder mündlich vereinbaren.
d. Das Material ist in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand schnellstmöglich zurückzubringen.
7. Clubbeitrag:
a. Der Clubbeitrag kann nur bei der Jahreshauptversammlung und mit ¾ Mehrheit der anwesenden
Mitglieder festgelegt werden.
b. Kuhle-Wampe-Mitglieder zahlen zusätzlich den vom Verband festgelegten Beitrag.
c. Der Beitrag wird quartalsweise oder jährlich fällig.
d. Die Beiträge sind per Dauerauftrag/Überweisung (in begründeten Ausnahmefällen auch in bar) im Voraus
zu zahlen.
8. Auflösung des Clubs:
a. Eine freiwillige Auflösung des Clubs kann nur durch einen Beschluss der Jahreshauptversammlung
unter Zustimmung von mindestens 4/5 aller Mitglieder erfolgen.
b. Über die Verwendung des vorhandenen Vermögens entscheiden die anwesenden Mitglieder der
letzten Jahreshauptversammlung.
9. Schlussbestimmungen:
a. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Beitrittswilligen diese Spielregeln, die Satzung des Verbandes der
Motorradclubs Kuhle Wampe und die Grundsatzerklärung der Kuhlen Wampe auszuhändigen und die
Clubgrundsätze und Gepflogenheiten nahe zubringen.
b. Alle Clubabende sind öffentlich.
c. Die Jahreshauptversammlung kann nur auf vorherige Einladung besucht werden.
10. Spielregel-Änderungen:
Diese Regeln können nur auf der Jahreshauptversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden.
11. Inkrafttreten:
Diese bei der Jahreshauptversammlung 2006 beschlossenen Spielregeln treten am 01.04.2007 in Kraft. (die vorliegende Überarbeitung tritt mit Beschluß der Jahreshauptversammlung im Januar 2011 in Kraft).
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Letzte Änderung: 09.01.11